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Leben und Arbeiten in den Niederlanden
Übersiedlung, Arbeitsaufnahme und rechtliche Fragen
Vor Ihrer Übersiedlung in die Niederlande haben Sie eine Fülle von Fragen.

Bevor Sie sich selbst die Mühe machen, eine Fragenliste zu entwerfen, möchten wir Sie zunächst auf gängige Broschüren und Informationsblätter hinweisen, die in der Regel die wesentlichen Fragen beantworten:
EU-Informationen zu Wohnen, Aufenthalts- und Wahlrecht, Steuern, Führerschein, Kraftfahrtzeugzulassung und -steuern
Informationen von EURES-EUREGIO für deutsche und niederländische Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Studenten über die Themen Leben und Arbeiten im Nachbarland sowie Regelungen zur grenzüberschreitenden Arbeit
Allgemeine Information zur Sozialversicherung
Deutsche und niederländische Sozialversicherung, Kindergeld u.a.
Informationen zur niederländischen sozialen Sicherheit
Besteuerung in den Niederlanden
Niederländische Einwanderungs- und Einbürgerungsbehörde
ACCESS- Starthilfe für Neuankömmlinge in den NL (engl.)
Wohnungsangebot des niederländischen Maklerverbandes NVM
SOFI-Nummer
Es kommt immer wieder vor, dass der - grüne - deutsche Vorläufige Reisepass für die Erteilung der Sofi-Nummer von den niederländischen Finanzbehörden nicht anerkannt wird. Diese wird allerdings bei Eröffnung eines Bankkontos und anderen Formatlitäten benötigt! Das Problem können Sie vermeiden, wenn Sie rechtzeitig vor der Einreise einen bordeauxfarbenen Europass beantragen!

Niederländisch-Kurse für Deutschsprachige
Für Deutschsprachige bietet das Goethe-Institut in Amsterdam Niederländisch-Kurse für Anfänger und Fortgeschrittene an.
Der 2-wöchige Intensivkurs für Anfänger wird in einigen Bundesländern als Bildungsurlaub anerkannt.

Nähere Informationen unter Tel. 020-5312900 oder per e-mail:
Kontakt mit der Sprachabteilung
Der Bereich im Überblick
Servicespektrum Konsularhilfe
Passangelegenheiten
Hilfe in Notfällen
Reisehinweise
Leben und Arbeiten in den Niederlanden
Touristisches


NEU: Erweiterte Ausweispflicht in den Niederlanden!

Seit dem 1. Januar 2005 ist jede Person ab einem Alter von 14 Jahren in den Niederlanden verpflichtet, einen gültigen Lichtbildausweis mit sich zu führen (Reisepass, Personalausweis, NL-Identitätskarte, NL-Führerschein oder NL-verblijfsdocument).
Mehr Informationen zur Ausweispflicht
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Zeichnung "Liebespaar" © Berndt A. Skott